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Widerrufsbelehrung

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

Da es sich bei den Tickets für die „Kindeswohl-Berlin Gala“ um Eintrittskarten für eine Veranstaltung mit festem Termin handelt, besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Dies gilt auch bei Krankheit, persönlichen Gründen oder sonstiger Verhinderung des Kunden.

 

Spenden sind freiwillige Zuwendungen und ebenfalls endgültig. Ein Widerrufs- oder Rückerstattungsrecht für Spenden ist ausgeschlossen.

 

Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Geschäftskunden, Firmen, Selbständige) sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ohnehin ausgeschlossen.

 

Stand: August 2025

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